FAQ-Bereich!

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Alle Fragen und Antworten im Überblick

Fragen rund ums Thema Preisgestaltung

Warum wird der Fernwärmepreis angepasst?

Gemäß den vertraglichen Regelungen mit unseren Kunden sind wir verpflichtet, unsere Preise regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Wir machen dies einmal im Jahr, jeweils zum 1. Oktober

Wie wird die Preisanpassung berechnet?

Da Fernwärmeversorgungsverträge langfristige Verträge sind, werden die Preise an die Schwankungen des Marktes nach oben und nach unten angepasst. Dies dient der Sicherheit beider Vertragspartner da es unmöglich ist, einen für die gesamte Laufzeit gültigen Preis zu kalkulieren der alle Risiken vorausschauend abdeckt.

Die mögliche Preisentwicklung ist dabei in einer Preisgleitklausel (siehe Punkt 2 Preisblatt) genau festgelegt. Grund-, Arbeits-, CO2- und Messpreise sind an unterschiedliche Indizes gekoppelt. Für die Berechnung werden öffentlich zugängliche Statistiken des Statistischen Bundesamtes genutzt. Dies bedeutet, dass sich die leistungs- und verbrauchsorientierten Fernwärmepreise ausschließlich so entwickeln, wie es die staatlich ermittelten Verbrauchsindices widerspiegeln. Die Preisgleitformel ist zwar komplex und man muss viele Werte berücksichtigen. Das Vorgehen zur Preisbildung ist aber vollkommen transparent und nachvollziehbar.

Kann die Preisberechnung mit anderen Fernwärmeversorgern verglichen werden?

Ein direkter Vergleich mit anderen Fernwärmeunternehmen ist zu einem isolierten Zeitpunkt kaum aussagekräftig. Jedes Versorgungsunternehmen hat eigene Abnahme- und Erzeugungsstrukturen, die in den jeweiligen Preisänderungsklauseln abgebildet werden.

Zudem unterscheiden sich die Preisänderungsregelungen, wie etwa die Anpassungszeitpunkte oder die Zeiträume, für die die Indizes bei Anwendung der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden. Die Geothermie Unterhaching führt ihre Preisanpassungen für Fernwärme einmal jährlich zum 01.10. durch. Andere Fernwärmeversorger haben einen halbjährigen oder vierteljährigen Rhythmus.

Dennoch gibt die Preistransparenzplattform https://www.waermepreise.info, der Verbände AGFW, BDEW und VKU einen transparenten Überblick über die jeweiligen lokalen Marktpreise sowie Aufschluss über die große Vielfalt der Wärmenetze, sei es in Hinblick auf eingesetzte Energieträger, Netzgrößen, Lieferumfang des Versorgers oder auch bei den Preisanpassungszyklen. Darin wird ersichtlich, dass jedes Wärmenetz eine starke Individualität aufweist – im Gegensatz zur Strom- und Gaslieferung.

Wie werden sich die Fernwärmepreise zukünftig entwickeln?

Die Preisentwicklung wird von vielen Faktoren beeinflusst, die wir nicht oder nur am Rande beeinflussen können. Daher machen wir zur konkreten Entwicklung der Preise und ihrer Höhe keine Prognosen. Für die kommenden Jahre erwarten wir anhand der uns aktuell vorliegenden Informationen wieder stabile bis leicht sinkende Preise.

Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Bindung an öffentlich einsehbare Preisindices, sind wir dabei im Wesentlichen auf die Entwicklungen in den Bereichen Energie, Löhne, Dienstleistungen und Investitionsgüter ausgerichtet.

Warum sind bei der Geothermie die laufenden Kosten so teuer im Vergleich zur Gas- oder Ölheizung?

Wenn man den kurzfristigen Preis pro Kilowattstunde anschaut, wirkt die alte Gas- oder Ölheizung vielleicht auf den ersten Blick günstiger. Dieser Kostenvergleich ist allerdings irreführend.  

Bei der Geothermie Fernwärme bezieht man keinen Energierohstoff, sondern ein fertiges und vor allem regionales und sicheres Wärmeprodukt. Neben den Verbrauchskosten müssen bei einer Gas- oder Ölheizung auch die Kosten für den Tausch des Brennkessels (ca. alle 20 Jahre) eingeplant werden. Bei der Geothermie entfallen diese Kosten, denn die platzsparende Wärmeübergabestation bleibt im Eigentum der Geothermie Unterhaching. Diese übernimmt die Instandhaltung der Station und im Bedarfsfall stehen Ihnen unsere Servicemitarbeiter 24/7 zur Verfügung.

Bei den günstigeren Verbrauchspreisen handelt es sich zudem um eine Momentaufnahme. Wie sich in den letzten Jahren gezeigt hat, sind die Preise und die Versorgungssicherheit für Erdöl und Erdgas nicht garantiert und sehr abhängig von nationalen und internationalen politischen Entwicklungen (z. B. CO2-Besteuerung, US-Zölle und Ukraine-Krieg).

Mit einer regionalen und nachhaltigen Geothermie Fernwärmeversorgung profitieren Sie neben den niedrigen Investitionskosten also auch langfristig von stabileren Preisen und niedrigen CO2-Kosten.   

Was ist der Wärmemarkt und warum ist dieser in der Preisformel?

Der Wärmemarktindex umfasst den Handel mit Wärmeenergie und den dazugehörigen Dienstleistungen. Er beinhaltet die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme für verschiedene Zwecke, wie Heizen, Warmwasserbereitung und industrielle Prozesse. Der Wärmemarktindex hat den Zweck, die Entwicklung des gesamten Marktes für Wärmeversorgung abzubilden.

Gemäß §24 (4) AVBFernwärmeV müssen die Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen neben der Kostenentwicklung des Anbieters auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Durch diese Maßnahme sollen Verbraucher vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen einzelner Fernwärmeanbieter geschützt werden, indem sich die Preise gemäß der Marktsituation entwickeln.

Bei der Geothermie Unterhaching fließt der Wärmemarktindex zu 30% in den Arbeitspreis ein.

Warum gibt es bei der Fernwärme aus Geothermie noch einen CO2-Preis?

Es ist erklärtes Ziel der Geothermie Unterhaching, ein komplett CO2-freies Wärmeprodukt anzubieten bevor der Gesetzgeber dies vorschreibt, was derzeit ab 2045 der Fall ist.

Erfreulicherweise liegt der aktuell CO2-freie Anteil der Wärmeerzeugung, ohne die Eigenstromerzeugung im Blockheizkraftwerk (=BHKW), bereits bei 98%. Die verbleibenden 2% entstehen durch die fossile Redundanz im BHKW, wenn die Geothermie Anlage in Revision ist oder in Spitzenlastzeiten (=Zeiten, in denen besonders viel Wärme nachgefragt wird) nicht genug Wärme aus der eigenen Bohrung und dem Wärmeverbund mit der Erdwärme Grünwald bereitgestellt werden kann.

Mit den derzeit laufenden, weiteren Tiefenbohrungen der Erdwärme Grünwald wird sich die geothermische Versorgung über den Verbund binnen der kommenden zwei Jahre jedoch weiter anheben lassen, wodurch die Nutzung des fossilen Heizwerks -auch zu Spitzenlastzeiten- kein Thema mehr sein wird. Auch die Eigenstromerzeugung im BHKW soll möglichst schnell, andererseits aber auch wirtschaftlich vertretbar, auf rein CO2-freie Füße gestellt werden.

Was ist der Minitarif bzw. eine Bestabrechnung?

Der Minitarif ist unser Tarif für Geringverbraucher, die einen sehr niedrigen Wärmebedarf haben.
Er unterscheidet sich von unserem Standardtarif durch unterschiedliche Gewichtung von Grundpreis und Arbeitspreis. Der fixe Grundpreis ist gegenüber dem Standardtarif um ca. 50 % reduziert, der Arbeitspreis für die tatsächlich verbrauchte Wärme ist dafür höher. Dies führt insgesamt dazu, dass die Einsparung gegenüber dem Standardtarif umso höher ist, je weniger Energie verbraucht wird.

Für die Umsetzung des Minitarifs wurde eine sogenannte Bestabrechnung eingeführt. Bei Kunden, die mindestens ein volles Betriebsjahr an die Fernwärme angeschossen sind, wird bei jeder Jahresabrechnung geprüft, mit welchem Tarif der Kunde am besten fährt. Nach dem jeweils günstigeren Tarif wird dann auch abgerechnet.

Wieso sind die Abschläge jeden Monat gleich hoch, obwohl in den Sommermonaten nicht geheizt wird?

Unser Abrechnungssystem kalkuliert automatisch auf Basis diverser Parameter - wie z. B. der erwarteten Preisentwicklung, klimatischen Einflüsse und persönliche Angaben zum Verbrauch – die voraussichtlichen Gesamtkosten für das kommende Jahr.
Diese werden in zwölf gleichlautende monatliche Abschläge aufgeteilt. Das dient der besseren Planbarkeit und einer gleichmäßigen Verteilung der Zahlungen – auch wenn die monatlichen Verbrauchswerte tatsächlich schwanken.

Die Abschläge werden einmal jährlich im Rahmen der Jahresrechnung angepasst.
Als Berechnungsgrundlage dient der Gesamtverbrauch des Vorjahres, der als voraussichtlicher Verbrauch für das kommende Jahr angenommen wird.

Warum habe ich noch keine Rechnung nach erfolgreichem Hausanschluss erhalten?

Aufgrund aufwendiger Prozesse und detaillierter Prüfung externer Weiterberechnungen unserer Dienstleister gibt es in unserem Unternehmen derzeit eine Verzögerung bei der Erstellung der Hausanschlussrechnungen. Wir arbeiten daran, diese Angelegenheit zu beschleunigen und bitten um Verständnis für die entstandene Verzögerung.

Fragen rund ums Thema Anschluss, Förderung und Vertragsdaten

Wie ist der Ablauf vom Erstkontakt bis zum Vertrag?

1. Schritt: Informationsschreiben inkl. Erfassungsbogen
2. Schritt: Terminierung der Aufnahme vor Ort
3. Schritt: Durchführung der Aufnahme vor Ort – Besichtigung des Heizungsraums und Außenbereichs (Dauer ca. 15 Minuten)
4. Schritt: Erstellung des Angebots inkl. Betriebskosten, Anschlussskizze und Hausanschlusskosten
5. Schritt: Eingang des Netzanschlussvertrages
6. Schritt: Erstellen eines Förderantrages mit Hilfe eines Energieberaters
7. Schritt: Erhalt des Bestätigungsschreiben inkl. gegengezeichnetem Vertrag

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Einzelhausanschluss: für Eigentümer mit einem Objekt, das direkt von der Straße her angeschlossen werden kann.
Teilkellerlösung: für Eigentümer mit einem Objekt in einer Reihenhauszeile, bestehend aus 2 bis max. 3 Reihenhäuser
Kellerlösung inkl. Kopfstation und Subnetz: für Eigentürmer mit einem Objekt in einer Reihenhauszeile, bestehend aus min. 4 Reihenhäuser

Ist ein Vorsorgeanschluss kostenlos?

Ja, der Vorsorgeanschluss ist kostenlos. Jedoch verpflichten Sie sich, dass Sie innerhalb 10 Jahre an unser Wärmenetz angeschlossen werden.

Gibt es eine Förderung?

Die Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen - (BEG EM) bietet einen Zuschuss von bis zu 70 % für den Umstieg auf umweltfreundliche Fernwärme an.
Bitte beachten: Der Fördermittelantrag muss vor Baubeginn Ihres Hausanschlusses gestellt werden.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert, wo kann ich diese ändern?

Änderungen von Vertrags- und Kontaktdaten können Sie einfach online übermitteln. Nutzen Sie hierzu unser Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@geothermie-unterhaching.de.

Sonstige Fragen

Was kann ich unter den Begriffen Grunddienstbarkeit und Gestattungsvereinbarung verstehen?

Grunddienstbarkeit:
Der zusammen festgelegte Leitungsverlauf wird durch einen Notar in das Grundbuch eingetragen. Dies wird benötigt so bald zwei oder mehrere real getrennte Grundstücke, d.h. unterschiedliche Flurnummern, mit der Fernwärmeleitung durchlaufen werden (z.B. Kellerlösung).
Die Notarkosten werden durch jeden Eigentümer selbst getragen (außer anders vereinbart).

Gestattungsvereinbarung:
Sollte es für eine Flurnummer mehrere Eigentümer geben, z.B. Gemeinschaftsweg, kann eine Gestattungsvereinbarung geschlossen werden. Für diese wird kein Notar benötigt, ist kostenfrei und wird direkt mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen.
Diese muss, vor der Baufreigabe, von allen Eigentümern unterzeichnet werden.

In beiden Fällen gilt:
Eine Gestattung/ Grunddienstbarkeit räumt dem Fernwärmeversorgungsunternehmen das Recht ein die Fernwärmeleitungen zu verlegen, zu betreiben, zu unterhalten, instand zu halten, zu erneuern und zu entfernen. Letzteres gilt nur, wenn kein Gebäude/ Objekt mehr mit Fernwärme versorgt wird.

Darf ich auch nach der Umstellung meiner Wärmeversorgung auf Geothermie noch eine Solarthermie einbauen?

Ja, auch der nachträgliche Einbau und die Nutzung einer Solarthermie ist grundsätzlich möglich.
Die Geothermie Unterhaching muss hierüber jedoch vorab informiert werden.

An wen kann ich mich bei einer Störung der Wärmeversorgung wenden?

Wir sind immer für Sie da! Unsere Rufbereitschaft steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung.
Bei Störungen der Wärmeversorgung erreichen Sie unsere Kollegen unter 089/665982666.

Ich habe eine Anfrage gestellt. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Nach Erhalt Ihrer Kontaktdaten werden wir Sie innerhalb weniger Werktage über die Anbindungsmöglichkeit und den aktuellen Fortschritt im Rahmen des Vollausbaus unseres Fernwärmenetzes informieren.

Wo finden aktuell Baustellen statt?

Eine Übersicht der aktuellen Baustellen für den Fernwärmenetzausbau finden Sie hier.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis dürfen qualifizierte Fachleute ausstellen, wie Architekten, Ingenieure oder Energieberater. Bestimmte Handwerksmeister, z.B. im Bereich Heizungsbau, können ebenfalls Energieausweise ausstellen, sofern sie die erforderlichen Qualifikationen nachweisen können.

Einen Energieberater finden Sie z. B. über die Energieeffizienzexpertenliste der Deutschen Energieagentur (dena).
https://www.energie-effizienz-experten.de/

Für die Erstellung eines Energieausweises werden verschiedene Angaben zum Gebäude benötigt, darunter auch Informationen über die Heizungsanlage. Die entsprechenden Nachweise für die umweltfreundliche Geothermie Wärmeversorgung finden Sie hier:

Bescheinigung Primärenergiefaktor
https://geothermie-unterhaching.de/wp-content/uploads/2022/11/210920-Bescheinigung-PEF-CO2-FW-309-1_7.pdf

Bescheinigung Erfüllungsgrad Fernwärme
https://geothermie-unterhaching.de/wp-content/uploads/2022/11/210920-Bescheinigung-EE-Anteil-FW-309-5_7.pdf

Für einen Verbrauchsnachweis benötigen Sie den Wärmeverbrauch der letzten 3 Jahre. Diesen entnehmen Sie bitte den Ihnen vorliegenden Jahresabrechnungen.