
Eine Wärmeversorgung, die sich auszahlt.
Preiswert und gut für die Umwelt.
Besonderheiten bei der Preisbildung
1. Grundpreis
2. Arbeitspreis
3. CO2-Preis
4. Messpreis
Minitarif
Anschlusskosten und Zuschüsse
Die Hausanschlusskosten inklusive der Wärmeübergabestation und einschließlich 10,00 m Rohrleitung auf privatem Grund werden pauschal abgerechnet und betragen derzeit bei einer Anschlussleistung bis zu 160 kW im Rahmen der Neuerschließung einer Straße 6.302,52 EUR (netto) und 8.823,53 EUR (netto) im Fall einer Netzverdichtung. Für Reihenhauszeilen wird eine Kellerlösungsvariante angeboten und mit einer günstigeren Kellerlösungspauschale von 2.941,18 EUR (netto) abgerechnet. Die Mehrlänge der Rohrleitung auf privatem Grund und Bauerschwernisse (zu schützender Baumbestand etc.) werden nach Aufwand abgerechnet.
Zusätzlich entstehen für den Umbau der Sekundärseite (Anschluss der Wärmeübergabestation an den Heizwasserkreislauf im Objekt) durch einen Heizungsbauer weitere Kosten. Diese können durch die neue „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)“ gefördert werden. Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der diese sekundärseitigen Investitionen tätigt. Informationen zu den Fördermöglichkeiten des BEG erhalten Sie unter www.bafa.de.
Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag zwingend vor Beginn des Vorhabens, d.h. bevor Sie Aufträge an uns oder auch Ihren Heizungsbauer erteilt haben, gestellt werden muss.
Fazit
Bei Berechnung der Gesamtkosten sind also individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es ist außerdem zu beachten, dass ein Teil der Kosten, wie sie bei der Versorgung über fossile Brennstoffe anfallen, z. B. für Brennerbetrieb, Wartung, Schornsteinreinigung und -sanierung, Abgasüberprüfung, Zwangslüftung etc. entfallen.
Lassen sie sich von uns am besten ein individuelles Angebot erstellen, unser Vertrieb und Kundenservice steht Ihnen für Fragen zur Angebotserstellung gerne zur Verfügung:
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