Eine Wärmeversorgung,
die sich auszahlt.

Preiswert und gut für die Umwelt.

Besonderheiten bei der Preisbildung

Wir möchten die Preisgestaltung für unsere Kunden so transparent wie möglich machen. Aus diesem Grund erklären wir Ihnen im Folgenden, wie sich die Kosten für den Bezug von Fernwärme der Geothermie Unterhaching zusammensetzen. Bei der Preisgestaltung der Geothermie Unterhaching werden einige Besonderheiten der Fernwärme berücksichtigt. Im Gegensatz zu konventionellen Brennstoffen wie Gas und Öl, ist die Fernwärme eine fertige Dienstleistung, d. h. Sie bekommen die Wärme gebrauchsfertig direkt von uns in Ihr Haus geliefert. Während z. B. 1 m³ Gas noch lange keine Wärme an Ihrem Heizkörper bedeutet, kommt Fernwärme als fertige Wohlfühlwärme – direkt zu Ihnen.

1. Grundpreis

Der Grundpreis ist abhängig von der Anschlussleistung, d.h. er wird für die Bereitstellung der entsprechenden Wärmeleistung berechnet. Der benötigte Anschlusswert hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Größe der zu beheizenden Fläche und gewährleistet, dass auch bei tiefsten Außentemperaturen genügend Wärmeleistung zur Aufheizung des Gebäudes und des Brauchwassers bereitsteht.

2. Arbeitspreis

Der Arbeitspreis bezieht sich auf die abgenommene Wärmemenge, gemessen in kWh (Kilowattstunden).

3. CO2-Preis

Der CO2-Preis ist der Preis für die CO2-Emissionskosten, welche bei der Eigenstromerzeugung zum Antrieb der Thermalwasserpumpe wie auch in seltenen Fällen für die Ersatzwärmeversorgung über das Heizwerk in der Biberger Straße anfallen.

4. Messpreis

Der Messpreis beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung des Wärmezählers und richtet sich nach der Anschlussleistung der Wärmeübergabestation.

Minitarif

Der Minitarif unterscheidet sich von unserem Standardtarif in der unterschiedlichen Gewichtung von Grundpreis und Arbeitspreis. Der fixe Grundpreis ist gegenüber dem Standardtarif um 50% reduziert (ausgehend von einem Anschlusswert von 16 kW), während der Arbeitspreis für die tatsächlich verbrauchte Wärme dafür um ca. 35% höher liegt. Der Messpreis bleibt unverändert gemäß dem Standardtarif. Dies führt insgesamt dazu, dass die Einsparung gegenüber dem Standardtarif umso höher ist, je weniger Energie verbraucht wird. Es wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung für das jeweilige Abrechnungsjahr eine Bestpreisabrechnung vorgenommen, soweit die Voraussetzungen für die Anwendung des Minitarifs vorliegen ( Ziffer 7 Abs. 2. FVV) und die Gesamtvergütung in einem Abrechnungsjahr bei Anwendung des Minitarifes niedriger ist als bei Anwendung eines anderen Tarifs.

Anschlusskosten und Zuschüsse

Die Hausanschlusskosten inklusive der Wärmeübergabestation und einschließlich 10,00 m Rohrleitung auf privatem Grund werden pauschal abgerechnet und betragen derzeit bei einer Anschlussleistung bis zu 160 kW im Rahmen der Neuerschließung einer Straße 6.302,52 EUR (netto) und 8.823,53 EUR (netto) im Fall einer Netzverdichtung. Für Reihenhauszeilen wird eine Kellerlösungsvariante angeboten und mit einer günstigeren Kellerlösungspauschale von 3.941,18 EUR (netto) abgerechnet. Die Mehrlänge der Rohrleitung auf privatem Grund und Bauerschwernisse (zu schützender Baumbestand etc.) werden nach Aufwand abgerechnet.

Zusätzlich entstehen für den Umbau der Sekundärseite (Anschluss der Wärmeübergabestation an den Heizwasserkreislauf im Objekt) durch einen Heizungsbauer weitere Kosten. Diese können durch die neue „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)“ gefördert werden. Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der diese sekundärseitigen Investitionen tätigt.

Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Beginn des Vorhabens, d.h. bevor der Auftrag an den Heizungsbauer erteilt wird, gestellt werden muss.

Förderzuschüsse für den Heizungstausch (min. 65% Erneuerbarer Energie):

  • Grundförderung: 30%

    Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer
  • Einkommensbonus: 30% (bei zu versteuernden Einkommen von max. 40.000 EUR)

  • Sprinter-Bonus: 20% (Gasheizung älter als 20 Jahre, Ölheizung oder Nachtspeicher)

Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen.

Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten des BEG erhalten Sie unter www.bafa.de.

Fazit

Bei Berechnung der Gesamtkosten sind also individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es ist außerdem zu beachten, dass ein Teil der Kosten, wie sie bei der Versorgung über fossile Brennstoffe anfallen, z. B. für Brennerbetrieb, Wartung, Schornsteinreinigung und -sanierung, Abgasüberprüfung, Zwangslüftung etc. entfallen.

Lassen sie sich von uns am besten ein individuelles Angebot erstellen, unser Vertrieb und Kundenservice steht Ihnen für Fragen zur Angebotserstellung gerne zur Verfügung:

Telefon+49 (0)89/66 59826-0
E-Mailinfo@geothermie-unterhaching.de

Preisanpassung

Da Fernwärmeversorgungsverträge langfristige Verträge sind, werden die Preise an die Schwankungen des Marktes nach oben und nach unten angepasst. Dies dient der Sicherheit beider Vertragspartner. Die mögliche Preisentwicklung ist dabei in den Preisgleitklauseln (siehe Preisblatt) genau festgelegt. Grund-, Arbeits-, CO2- und Messpreise sind an unterschiedliche Indizes gekoppelt. Für die Berechnung werden öffentlich zugängliche Statistiken des Statistischen Bundesamtes genutzt.