Eine Wärmeversorgung, die sich auszahlt.
Preiswert und gut für die Umwelt.
Besonderheiten bei der Preisbildung
1. Grundpreis
2. Arbeitspreis
3. CO2-Preis
4. Messpreis
Minitarif
Anschlusskosten und Zuschüsse
Die Hausanschlusskosten inklusive der Wärmeübergabestation und einschließlich 10,00 m Rohrleitung auf privatem Grund werden pauschal abgerechnet und betragen derzeit bei einer Anschlussleistung bis zu 160 kW im Rahmen der Neuerschließung einer Straße 6.302,52 EUR (netto) und 8.823,53 EUR (netto) im Fall einer Netzverdichtung.
Für Reihenhauszeilen wird eine Kellerlösungsvariante angeboten und mit einem Kellerlösung Pauschalpreis von 4.747,90 EUR (netto) abgerechnet.
Die Mehrlänge der Rohrleitung auf privatem Grund sowie Bauerschwernisse (z. B. zu schützender Baumbestand) werden im dem Vertrag zugrunde liegenden Angebot berücksichtigt und zum dort ausgewiesenen Festpreis abgerechnet.
Zusätzlich entstehen für den Umbau der Sekundärseite (Anschluss der Wärmeübergabestation an den Heizwasserkreislauf im Objekt) durch einen Heizungsbauer weitere Kosten.
Diese können durch die neue „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)“ gefördert werden.
Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der diese sekundärseitigen Investitionen tätigt.
Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Beginn des Vorhabens, d.h. bevor der Auftrag an den Heizungsbauer erteilt wird, gestellt werden muss.
Förderzuschüsse für Ihren Fernwärme Anschluss (max. 80% Förderung):
- Grundförderung: 30%
Für alle privaten Eigentümer von Wohnimmobilien zur Eigennutzung oder Vermietung - Klimageschwindigkeitsbonus: 16% – Stand 21.07.2026
(Halbjährliche Reduktion um 4%) - Einkommensbonus: 10% bis 30%
(abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen; Je im Haushalt lebendem Kind unter 18 Jahren werden 10.000 € vom maßgeblichen Haushaltseinkommen abgezogen.)40 %, bis zu 30.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen
30 %, bis zu 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen
10 %, bis zu 50.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen
Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Eigentümer bis zu 80% betragen.
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten des BEG erhalten Sie unter www.kfw.de.
Fazit
Bei Berechnung der Gesamtkosten sind also individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es ist außerdem zu beachten, dass ein Teil der Kosten, wie sie bei der Versorgung über fossile Brennstoffe anfallen, z. B. für Brennerbetrieb, Wartung, Schornsteinreinigung und -sanierung, Abgasüberprüfung, Zwangslüftung etc. entfallen.
Lassen sie sich von uns am besten ein individuelles Angebot erstellen, unser Team Beratung und Vertrieb steht Ihnen für Fragen zur Angebotserstellung gerne zur Verfügung:
| Telefon | +49 (0)89/66 59826-0 |
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