In wenigen Schritten zu Ihrem Geothermie Fernwärme­anschluss.

Wir machen den Weg von Ihrem Anschluss­wunsch bis zur Inbetrieb­nahme so einfach wie möglich.

Vom Erfassungsbogen bis zum Fernwärmeanschluss

Vom ersten Interesse an einem Geothermie-Fernwärmeanschluss bis zur endgültigen Inbetriebnahme stehen einige Schritte an, über die wir Ihnen hier einen Überblick verschaffen möchten.

1. Erfassungsbogen

Der Erfassungsbogen dient uns als wichtige Grundlage für die Angebotserstellung. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch von uns beraten lassen.

2. Angebotserstellung

Vor Angebotserstellung vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch vor Ort, bei dem wir gemeinsam den Leitungsweg und den Anschlussraum festlegen. Sie erhalten von uns im Anschluss ein individuelles Angebot für Ihren Fernwärmehausanschluss. Ein weiteres Angebot lassen Sie sich von Ihrem Heizungsbauer für die Anbindung der Wärmeübergabestation an Ihre Heizungsanlage erstellen.

3. Netzanschlussvertrag

Wenn Sie sich zu einem Geothermie-Fernwärmeanschluss entschließen und die Fernwärmeleitung bereits in der Straße liegt oder eine Neuerschließung geplant ist, erhalten Sie mit dem Angebot einen Netzanschlussvertrag, den Sie uns bitte in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet zurück senden.
Grunddienstbarkeit bei Gemeinschaftsgrundstücken Wenn die Fernwärmeleitung durch Gemeinschaftsgrundstücke bzw. –wege führt, muss eine Grunddienstbarkeit notariell eingetragen werden, damit die Geothermie Unterhaching das Recht erhält, die Fernwärmeleitungen sowie die Wärmeübergabestation zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Hierzu ist eine Nebenabrede zum Vor- oder Netzanschlussvertrag zu unterzeichnen.

4. Bauarbeiten

Nach der Baufreigabe wird die konkrete Planung der Arbeiten mit den jeweilig zuständigen Firmen koordiniert. Wir werden Sie rechtzeitig über den geplanten Baubeginn informieren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass es witterungsbedingt oder aufgrund von Verzögerungen bei Neubauten auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann. Mit Beendigung der Bauarbeiten auf der Primärseite (inkl. Einbau der Wärmeübergabestation), erfolgt mit der Meldung der Betriebsbereitschaft die Zusendung des Fernwärme versorgungsvertrages. (s. Punkt 7), den Sie uns bitte in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet vor der Inbetriebnahme zurück senden.

5. Heizungsbauer

Sobald die Fernwärmeleitungen bis in Ihren Keller verlegt sind und die Montage der Wärmeübergabestation abgeschlossen ist, kann Ihr Heizungsbauer die notwendigen Umschlüsse auf der Sekundärseite vornehmen.

6. Antrag auf Inbetriebnahme

Den Antrag auf Inbetriebnahme senden wir Ihnen nach Fertigstellung des Hausanschlusses als Anlage zu Ihrem Fernwärmeversorgungsvertrag zu. 

Den gewünschten Tag der Inbetriebnahme trägt Ihr Heizungsbauer in den Antrag auf Inbetriebnahme ein und lässt uns diesen mindestens 8 Tage vorab zukommen. Zur genauen Terminabstimmung werden sich unsere Mitarbeiter mit Ihnen bzw. Ihrem Heizungsbauer in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie:

–  Ohne ein gültiges Messprotokoll des Potenzialausgleichs der Primär- und Sekundärseite, welches uns am Tag der Inbetriebnahme vorliegen muss, kann keine Inbetriebnahme erfolgen!

–  Der Antrag ist mindestes 8 Tage vor dem gewünschten Termin einzureichen!

–  Freitags besteht grundsätzlich keine Möglichkeit zur Inbetriebnahme!

7. Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Heizungsbauer und der Geothermie Unterhaching. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Fernwärmeübergabestation elektrisch nur dann in Betrieb nehmen können, wenn der Potentialausgleich in Ihrem Gebäude vorhanden ist. Bitte veranlassen Sie daher die Überprüfung Ihrer Hausinstallation und die Errichtung eines vorschriftsmäßigen Potentialausgleichs durch Ihren Heizungsbauer oder durch eine zugelassene Elektroinstallateurfirma.

Sobald die Inbetriebnahme erfolgt ist, erhalten Sie ein gegengezeichnetes Exemplar des Fernwärmeversorgungsvertrages per Post zurück. Ebenfalls erhalten Sie von uns im Anschluss das Inbetriebnahmeprotokoll, die Rechnung über die Hausanschlusskosten sowie Ihren Abschlagsplan.